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und Verein zur Förderung des Bundesgymnasiums & Bundesrealgymnasiums Braunau am Inn
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Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bzw. Legasthenie
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit Rundschreiben Nr 32/2001 vom 28.5.2001, GZ 36.200/38-SL V/2001, im Zusammenhang mit Sympto- men von Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie und den sich daraus ergeben- den Auswirkungen auf die Leistungsbeurteilung und die Bildungslaufbahn von Schülern und Schülerinnen Folgendes mitgeteilt:
„Im Unterricht von Schülern und Schülerinnen mit schwer wiegenden Lese- Rechtschreibschwierigkeiten kann auf die – durch die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien – geänderten Anwendungen und Kontrollmöglichkeiten bei der Schreibrichtigkeit Bedacht genommen werden. Sämtliche gängigen Programme zur Textverarbeitung enthalten Rechtschreibprüfungen, durch die die Leistungserbringung erleichtert wird. Es besteht kein Einwand, dass Schüler/innen bei der Leistungserbringung – insbesondere auf höheren Schulstufen – bei schriftlichen Arbeiten zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit zur Verfügung gestellt werden. Davon werden Schüler/innen mit nachweislich legasthenischer Beeinträchtigung besonders profitieren.
Bei der Leistungsfeststellung ist zu berücksichtigen, dass im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch folgende Bereiche angeführt sind:
Volksschule – Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten, Rechtschreiben, Sprachbe- trachtung Hauptschule und AHS – Sprechen, Schreiben, Lesen und Textbetrachtung, Sprachbe- trachtung und Sprachübung
Im Lehrplan der Hauptschule und AHS-Unterstufe wird in der Bildungs-und Lehraufgabe ausdrücklich betont, dass es sich um gleichwertige Lernbereiche handelt.
Schularbeiten und andere schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen daher nicht ausschließlich nach Art und Anzahl der Rechtschreibfehler beurteilt werden. Im § 16 der Verordnung über die Leistungsbeurteilung werden fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten angegeben. Für die Beurteilung in der Unterrichtssprache sind die fachlichen Aspekte Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit angegeben. Sowohl aus den Lehrplanbestimmungen als auch aus der Verordnung ergibt sich somit eindeutig, dass der Gesichtspunkt der Schreibrichtigkeit keinesfalls die einzige Grundlage der Leistungsbeurteilung sein kann und darf. Bei nachweislich vorliegenden und schwer wiegenden hirnorganischen Störungen, die sich im Sinne einer Körperbehinderung auswirken und das Erlernen und Anwenden der Rechtschreibung beeinträchtigen, kann § 18 Abs 6 des Schulunterrichtsgesetzes ange- wendet werden. Danach sind diese Schüler/innen unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, wobei die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht werden muss.
Mit Bezug auf die Leistungsbeurteilung – insbesondere im Pflichtgegenstand Deutsch – ist daher verantwortungsbewusst abzuwägen, inwieweit nur ein einzelner Leistungsbereich – nämlich die Schreibrichtigkeit – bestimmend für die gesamte Bildungs- und Berufslaufbahn eines jungen Menschen sein soll. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erarbeitet derzeit eine Zu- sammenstellung von Regelungen und Materialien, durch die weitere Verbesserungen der Förderung betroffener Schüler/innen erreicht werden können.“
Die Schulleitungen werden gebeten, den Inhalt dieses Erlasses insbesondere den Deutsch-Lehrern und Lehrerinnen zur Kenntnis zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Kepplinger eh.
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Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) bzw. Legasthenie – Ergänzungen
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund vielfacher Anfragen werden zum Rundschreiben Nr. 32/2001 des Bundesministeriums, verlautbart mit ha. Zahl A3-23-1/2-01 vom 7.6.2001, folgende Ergänzungen bzw. Klarstellungen vorgenommen:
1. Die im o.a. Rundschreiben dargestellten Richtlinien für die betroffenen Schüler und Schülerinnen gelten a) für a l l e Schularten (neben APS auch für AHS, BMHS, BA sowie BS), b) sowohl für den Pflichtgegenstand "Deutsch" als auch für F r e m d s p r a c h e n . 2. Grundsätzlich sind für die Feststellung von Lese-Rechtschreib-Schwäche die Lehrkräfte der betreffenden Unterrichtsfächer zuständig. Zum Nachweis einer gravierenden Lese-Rechtschreib-Störung kann ein Gutachten erbracht werden. Folgende Institutionen erfüllen aus Sicht des Landesschulrates für OÖ die fachlichen Qualitätskriterien für diese Diagnostik:
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Institut für Sinnes- und Sprachneurologie
4021 Linz, Bischofstraße 11, Tel. 0732 / 7897-24900
- Landes-Frauen- und Kinderklinik, Abteilung Kinder- und Jugendneuropsychiatrie
4020 Linz, Krankenhausstraße 26-30, Tel. 050 554 / 63-25150
- Wagner-Jauregg Krankenhaus, Abteilung Jugendpsychiatrie
4020 Linz, Wagner-Jauregg-Weg 15, Tel. 050 554 / 62-25100
- Institut für Familien- und Jugendberatung der Stadt Linz,
4040 Linz, Rudolfstraße 18, Tel. 0732 / 7070-2700 (nur für Linz)
- Zentrum Spattstraße, Familien- und Erziehungsberatung,
4030 Linz, Willingerstraße 21, Tel. 0732 / 34 92 71-0
- Institut Legasthenie, OÖ Hilfswerk GmbH,
4020 Linz Teuflstraße 7, Tel. 0732 / 90 80 55
- Ambulatorium St. Isidor der Caritas der Diözese Linz,
4060 Leonding, St. Isidor 6, Tel. 0732 / 6791-7305
3. Eventuelle Rückfragen betreffend pädagogische Aspekte dieser Thematik können im APS-Bereich an die Sonderpädagogischen Zentren in den Bezirken gerichtet werden, im Bereich der mittleren und höheren Schulen, der Bildungsanstalten sowie der Berufsschulen an die jeweils zuständige pädagogische Abteilung im Landesschulrat. Bei psychologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Legasthenie stehen die regional zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Kepplinger eh.
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LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreib- Schwäche (LRS) bzw. Legasthenie – Ergänzungen Sehr geehrte Damen und Herren! Mit ha. Erlass vom 6.8.2007, Zl. A3-23-1/6-07, wurden Ergänzungen zum Rundschreiben Nr. 32/2001 des Bundesministeriums verlautbart. Die im Punkt 2 angeführten Institutionen, die aus der Sicht des Landesschulrates für OÖ die fachlichen Qualitätskriterien für die Legasthenie-Diagnostik erfüllen, werden nunmehr um das Kinderhilfswerk sowie um Vertragspsychologen der OÖ Gebietskrankenkasse erweitert. Zur besseren Übersicht wurde die Liste wie folgt zusammengefasst:
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Institut für Sinnes- und Sprachneurologie
4021 Linz, Bischofstraße 11, Tel. 0732 / 7897-24900
- Landes-Frauen- und Kinderklinik, Abteilung Kinder- und Jugendneuropsychiatrie
4020 Linz, Krankenhausstraße 26-30, Tel. 050 554 / 63-25150
- Wagner-Jauregg Krankenhaus, Abteilung Jugendpsychiatrie
4020 Linz, Wagner-Jauregg-Weg 15, Tel. 050 554 / 62-25100
- Institut für Familien- und Jugendberatung der Stadt Linz,
4040 Linz, Rudolfstraße 18, Tel. 0732 / 7070-2700 (nur für Linz)
- Zentrum Spattstraße, Familien- und Erziehungsberatung,
4030 Linz, Willingerstraße 21, Tel. 0732 / 34 92 71-0
- Institut Legasthenie, OÖ Hilfswerk GmbH,
4020 Linz Teuflstraße 7, Tel. 0732 / 90 80 55- 2 -
- Ambulatorium St. Isidor der Caritas der Diözese Linz,
4060 Leonding, St. Isidor 6, Tel. 0732 / 6791-7305
- Kinderhilfswerk Stifterstraße 28, 4020 Linz, Tel.: 0732/791617, Fax: 0732/791617 – 20
- Bezirk Linz
Mag. Bettina Graf Johann-Konrad-Vogel-Straße 13, 4020 Linz, Tel.: 0664/4881120, Tel. und Fax: 0732/770561
- Bezirk Wels und Grieskirchen
Dr. Boris Krenn Bahnhofplatz 3, 4600 Wels Pötting 68, 4720 Pötting, Tel.: 0699/11015123, Fax: 07733/2065015
- Bezirk Ried/Innkreis
Dr. Ingrid Ecker Eberschwangerstraße 20a, 4910 Ried, Tel.: 07752/89771, Fax: 07752/89771 4
- Bezirk Urfahr-Umgebung
Dr. Herwig Prorok Aubergstraße 8, 4040 Linz, Tel.: 0676/55697 23, Fax: 0732/700459
- Bezirk Rohrbach
MMag. Gernot Schauer Akademiestraße 15, 4150 Rohrbach, Gaisberg 30, 4113 St. Martin/Mühlkreis, Tel.: 0699/17232372.
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