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Elternverein
und Verein zur Förderung des Bundesgymnasiums
und Bundesrealgymnasiums Braunau am Inn
PROTOKOLL
zum
Informationsabend für Klassenelternvertreter
Mittwoch, 28. Jänner 2009, 19.30 Uhr
Tagesordnung:
- Begrüßung und Information über „Aktuelles“ durch den Obmann
- Dir. Kotanko weist auf wichtigen Punkt der Direktorendienstbesprechung hin
- Besprechung rechtliche Situation der Klassenelternvertreter
- Fragen und Diskussion zu aktuellen Themen
1. Begrüßung durch den Obmann um 19.35 Uhr. Herr Schick bedankt sich bei den Klassenelternvertretern für Ihr Erscheinen.
Bericht des Obmanns über laufende und anstehende Themen:
- Sanierung des Schulgebäudes läuft (siehe auch Prot. JHV) – im Sommer wird Lift eingebaut und Toiletten werden behindertengerecht gestaltet. Weiters werden 3 „große“ Klassenräume in 4 kleinere Klassenräume umgebaut und der 1. Stock wird ausgemalt. In den Semesterferien wird der 2. Stock ausgemalt.
- Mail an Amtsführenden Präsidenten des LSR Enzenhofer w/Liste geplanter Umbauten – noch keine Rückantwort erhalten – wurde auch an Industriellenvereinigung gesandt.
- Ein „richtiger“ Ausbau der Schule rückt immer weiter in die Ferne, da angeblich keine finanziellen Mittel vorhanden sind bzw. lt. Statistiken die Schüleranzahl immer weniger wird.
- Die Kästchen im Keller sind mit Abtropftassen ausgestattet worden – im Herbst wird versucht, Kästchen in den Klassenräumen zu installieren, da der Keller ein sehr ungünstiger Platz (keine Einsicht – Anonymität – „Schadensverursacher“ schwer ermittelbar) ist. EV würde Investition übernehmen.
- Auch heuer wird wieder ein Notwehr-/Selbstverteidigungskurs an der Schule angeboten – diesmal nur 10 Anmeldungen – im Gegensatz zu den letzten Jahren fehlen heuer „ganze Klassen“ – Ursache konnte nicht eruiert werden.
- Im Herbst traten große Probleme bei der Bushaltestelle „Plasserstraße“ auf. Wartende Schüler wurden von anderen angepöbelt und auch verletzt.
- Eltern wollten, dass die Busse früher abfahren (nach NM-Unterricht) – zu lange Wartezeiten bei der Bushaltestelle.
- Busse konnten jedoch nicht verlegt werden, weil auch andere Schulen angebunden sind (Hr. Schwarz war sehr bemüht).
- Nach Rücksprache mit Dir. Kotanko und LSR können Schüler in der Schule bleiben (die Wartezeit überbrücken) – ohne Aufsichtspflicht der Schule – solange sie sich ordentlich verhalten.
- Austauschschüler aus Irland (Kooperation mit der HS1) waren an der Schule – EV sponserte kleinere Beträge z.B. Fahrt in die Stadt).
- Dieser Schulaustausch könnte auch eine Variante für die „Schikurs- Ersatzwoche“ in der 4. Klasse und den Sprachwochen der 7. Klassen werden .
- Auch heuer benötigen wir wieder Inserate für den Jahresbericht. Falls jemand Interessenten weiß, soll er sich bitte mit dem EV in Verbindung setzen.
2. Betreffend Schulausbau erfährt Dir. Kotanko bei der Direktorendienstbesprechung von Amtsführenden Präsidenten des LSR Enzenhofer, dass zwar ein Planungsauftrag kommen wird, jedoch die freien finanziellen Mittel für „Altlasten“ verwendet werden und somit ein Ausbau des Braunauer Gymnasiums in weite Ferne rückt.
Dir. Kotanko erörtert die Problematik, dass manche Schüler an „Legasthenie“ leiden und von den Eltern unterschiedlichste Gutachten gebracht werden. Bei der Direktorendienstbesprechung wurde darauf hingewiesen, dass folgender Weg beschritten werden muss, damit eine Teilleistungsschwäche anerkannt werden und bei der Notengebung berücksichtigt werden kann:
Weg zu einem LSR - "Legasthenie - Individualerlass" mit konkreten Vorgaben für einzelne Schüler:
a) Eltern holen Gutachten ein
b) Eltern übermitteln Gutachten (eventuell über KV, D-Lehrkraft …) an Direktion
c) Erstprüfung in Direktion, ob (1) Gutachten von einer befugten Stelle ausgestellt wurde, (2) die entsprechende WHO-Diagnose aus dem Kapitel F. 81 "Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten" gegeben ist, z.B. "F.81.0 Lese- und Rechtschreibschwäche in schwerer Ausprägung" oder "F.81.1 Isolierte Rechtschreibstörung", (3) im Gutachten Empfehlungen auf Grund der gestellten Diagnose enthalten sind
d) wenn alle Punkte gegeben sind, Weiterleitung von der Schule an den LSR mit dem Antrag auf schriftliche Ausstellung einer Übereinkunft betreffend "Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie"
e)Erlass des LSR an die Eltern, zur Kenntnisnahme auch an Schule (Weitergabe → Fachlehrkräfte). Gültigkeit des Erlasses wird vom LSR festgelegt (z. B. für das Schuljahr …)
3. Kann es am Gym Klassenelternvertreter geben oder nicht? Wurde bei einer Konferenz von einer Professorin angezweifelt. Der EV stellt dazu fest:
KEV sollte eigentlich „Filter“ sein, damit nicht alle Eltern wegen der gleichen Sache beim Lehrer anrufen.
Die meisten Lehrer akzeptieren auch mehr oder weniger dankbar, dass es KEV gibt – auch die Direktion.
Nach Überprüfung beim Landeselternverband konnten wir folgendes feststellen:
Aus Sicht der Schule gibt es an einer AHS keine KEV (wesentlicher Punkt ist die Begrifflichtkeit – Begriff "KEV" im Schulrecht nur an VS, HS, …) – als EV sind wir jedoch berechtigt, KEV zu führen; denn jeder Elternteil hat das Recht, seine Probleme bzw. Anregungen an den Lehrer heranzutragen bzw. sich durch andere Personen/Eltern vertreten zu lassen.
4. Informationsabend für Eltern der 2. Klassen sollte früher sein – laut Direktor Kotanko wird dieser Wunsch im nächsten Schuljahr berücksichtigt.
5. Kann Teilung erst nach der 4. Klasse erfolgen? Damit hätten auch Hauptschulabgänger die Möglichkeit, das Gymnasium zu besuchen.
- Es gibt die Möglichkeit, dass man nur zwei Zweige anbietet – Latein und GZ.
Diese Zweige sind verpflichtend. Es wäre wünschenswert, dass Eltern Informationen erhalten, welche Möglichkeiten nach einer GYM-Matura bestehen, damit Attraktivität der GYM- Oberstufe gesteigert werden kann. Elternverein fügt diesem Protokoll eine Grafik bei.
Telefonat Prof.Dünser/Hr.Schick: Prof. Dünser fragt an, ob EV Schüler mit Migrationshintergrund – die einen großen Nachholbedarf in Deutsch haben – fördert (durch Kostenübernahme von Nachhilfeunterricht).
Frage wird an KEV gestellt:
Soll man einzelne Schüler fördern? Wen fördert man, wen nicht?
Kostenloser Förderunterricht ist an der Schule möglich, wenn mind. 8 Schüler Förderbedarf anmelden.
Einzelne Schüler sollten nicht vom EV gefördert werden – es besteht eine Möglichkeit über die Bezirkshauptmannschaft eine Förderung zu erhalten – Schüler sollte dort Antrag stellen.
Ende der Sitzung: 21.19 Uhr Braunau, 29.1.2009
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