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1. Schulkultur gemeinsam gestalten (entnommen aus >>)
In Österreich gibt es mehr als 3 Millionen Familien mit Kindern. 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler werden von 120.000 Lehrpersonen in Schulen unterrichtet, die nicht mehr länger das letzte Glied einer Befehlskette von oben nach unten sind. Die Schulen können immer mehr eigenständig bestimmen und müssen daher auch immer mehr Verantwortung selber tragen. Die Schule, das sind aber die Schulpartner: Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie erziehungsberechtigte Eltern, Großmütter/Großväter, Stiefmütter/Stiefväter oder andere Personen, die das Kind vorwiegend betreuen.
Sie sollen gemeinsam die Lehr-, Lern- und Lebensbedingungen an ihrem Standort gestalten. Kein Wunder, dass das Thema Schule ständiger und unmittelbarer Gesprächsstoff für die Schulpartner ist.
2. Aussprache und Information
Die Schule ist nicht nur Vermittler von Wissen und Können, sie hat auch eine erzieherische Aufgabe. Neben der Familie bereitet sie die jungen Menschen darauf vor, selbstbestimmt und verantwortungsvoll in der Gemeinschaft zu leben. Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist es wichtig, dass die Schulpartner in gegenseitigem Respekt zusammenarbeiten. Das gelingt leichter, wenn sich die Beteiligten ihrer spezifischen Rollen bewusst sind:
Im Zentrum allen schulischen Geschehens steht das Kind, Lehrerinnen und Lehrer sind primär Unterrichtende, Erziehungsberechtigte primär Erziehende.
Ebenso notwendig ist aber auch das Wissen um Rechte und Verpflichtungen der Schulpartner und eine Abstimmung ihrer wechselseitigen Erwartungen. Gemeinsam erarbeitete Vereinbarungen, wie Schülerinnen und Schüler am besten Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz erlangen können, tragen dazu bei, ein möglichst harmonisches Klima in der Schule zu schaffen. Solche Übereinkünfte stellen auch einen geeigneten Ansatzpunkt für gemeinsame Aussprachen und für Einzelgespräche dar und tragen so zur Vermeidung bzw. zur Lösung von Konflikten bei.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aller Schulpartner hat für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Leitfaden zur Erstellung von Vereinbarungen zwischen den Schulpartnern erarbeitet:
“Vereinbaren statt anordnen” erhältlich bei Fa. Amedia.
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Gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten für Gespräche
Alle Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schaler haben das Recht auf Anhörung. Es ermächtigt sie, in allen sie betreffenden Angelegenheiten ihre Anliegen, Stellungnahmen und Vorschläge einzubringen.
Alle Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, für Einzelaussprachen mit den Erziehungsberechtigten zur Verfügung zu stehen:...
...Lehrerinnen und Lehrer ... haben einmal in der Woche Sprechstunde, die in der Direktion zu erfragen ist. Es ist zu empfehlen, sich dabei gleich anzumelden und mitzuteilen, wieviel Zeit man ungefähr beanspruchen möchte. Damit ist man auch sicher, dass die Lehrerin oder der Lehrer nicht gerade auf Schikurs oder anders verhindert ist.
Anlass für ein Gespräch sollen nicht nur schlechte Noten sein, sondern auch:
Änderungen in der Familiensituation, die sich auf die Schulleistungen auswirken können, wie
Trennung der Eltern, Verlust eines nahen Angehörigen, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit der Mutter usw.. Psychische Belastungen durch Spannungen und Konflikte, z.B. besondere Geschwisterrivalität,schwere Enttäuschungen, Liebeskummer usw..Probleme innerhalb der Klasse, mit einer Lehrerin oder einem Lehrer, z.B. Außenseiterstatus,Unbeliebtheit, Angst vor der Lehrperson. Entwicklungsbedingte Schwierigkeiten im Verhalten (Aufsässigkeit, Reizbarkeit, Verschlossenheit,Pubertätserscheinungen usw.).
Grundsätzlich gilt: Je konstruktiver Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr Gesprächspartner die Aussprache erlebt, desto eher wird sie oder er weitere Gespräche suchen; je besser Sie sich darauf vorbereiten, um so mehr Erfolg verspricht sie. Solange Gespräche möglich sind, solange auf jeder Seite der Wille besteht, Probleme gemeinsam zu bewältigen, solange kann auch immer ein vernünftiger Weg gefunden werden. Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen:
Legen Sie vorher für sich fest, was Sie mit dem Gespräch erreichen wollen.Bekunden Sie Aufmerksamkeit und Wertschätzung, indem Sie Ihr Gegenüber persönlich ansprechen.Erzeugen Sie eine positive Gesprächsatmosphäre, indem Sie das Gespräch mit Bemerkungen beginnen, denen Ihr Gegenüber zustimmen kann.Hören Sie aufmerksam zu und fragen Sie nach, ob Sie richtig verstanden haben.Begründen Sie Ihre Fragen, denn wer den Sinn einer Frage kennt, antwortet offener.Greifen Sie positive Signale Ihres Vis-à-vis auf.Bemühen Sie sich, negative Äußerungen Ihrer Gesprächspartnerin oder Ihres Gesprächspartners zu übergehen.Gehen Sie auf Ideen Ihres Gegenübers ein und entwickeln Sie diese gemeinsam weiter.Zeigen Sie Verständnis: Kein Mensch ist vollkommen, niemand kann ständig Höchstleistungen erbringen.
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Schüler/in Lehrer/in: Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der etwas auf dem Herzen hat, also z. B. im Unterricht etwas nicht gut verstanden hat, sich ungerecht behandelt fühlt oder augenblicklich unter privaten Problemen leidet, soll das der Lehrerin oder dem Lehrer sagen. Die Sprache ist nun einmal der sicherste Weg, dem anderen Informationen zu vermitteln, Unklarheiten und Missverständnisse zu beseitigen und Verständnis zu wecken.
Wer nicht vor der Klasse um Rat, Hilfe, Aufklärung oder Nachsicht bitten will, möge vor oder nach der Stunde einen Aussprachetermin mit der Lehrerin oder dem Lehrer vereinbaren - vielleicht unter Beiziehung der Mutter oder des Vaters.
Schüler/in - Erziehungsberechtigte/r: Wollen Erziehungsberechtigte ihre Tochter oder ihren Sohn wirklich unterstützen, müssen sie möglichst viel über ihre oder seine Vorlieben und Gewohnheiten, aber auch Sorgen und Abneigungen wissen.
Manchmal macht ein Kind durch Erziehungsprobleme auf sich aufmerksam, wenn es sich vernachlässigt fühlt. Negative Zuwendung ist zuweilen leichter zu ertragen als Gleichgültigkeit, die für ein Kind das Schlimmste ist. Daher sind Zeit, Geduld und wirkliches Interesse wichtig. Schließlich merkt jeder Mensch, ob man wirklich an ihm interessiert ist und sich um Verständnis bemüht. Erziehungsberechtigte sollten also gemeinsam mit ihrem Kind versuchen, Antworten zu folgenden Fragen zu finden:
Welche Fächer liegen ihr oder ihm, welche weniger?
Ist ihre oder seine Begabung eher sprachlich, mathematisch, praktisch oder musisch?
Hat sie oder er im Augenblick zu viele andere Dinge im Kopf? Welche? Warum sind sie wichtiger als die Schule? Bringen vielleicht Freunde und Popmusik das, was im Elternhaus zu wenig geboten wird, nämlich Zuwendung, Anerkennung, Spaß, Freiheitsgefühl?
Erziehungsberechtigte/r - Lehrer/in: Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer haben eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichtes der Schülerinnen und Schüler zu pflegen. Zur Auskunftserteilung ist die Schule jedoch nur dem gesetzlichen Erziehungsberechtigten gegenüber verpflichtet.
Das bedeutet, dass z.B. eine Tante oder der nach einer Scheidung nicht erziehungsberechtigte Elternteil (sollte die Einwilligung des erziehungsberechtigten Elternteiles nicht vorliegen) beispielsweise keine Antwort auf die Frage bekommt, ob das Kind auch seine Sachen in Ordnung hat.
Manche Mütter oder Väter reagieren befangen, wenn sie ein Schulgebäude betreten.
Vielleicht haben sie unangenehme Erinnerungen an ihre Schulzeit und fürchten, wieder wie Schülerinnen oder Schüler behandelt zu werden. Lehrpersonen wiederum erwarten zuweilen, dass die Erziehungsberechtigten nur eines wollen, nämlich eine bessere Note für ihr Kind. Solche Vorurteile sind natürlich denkbar ungeeignet, ein erfolgversprechendes Gespräch zu führen. Daher einige Tipps, wie es besser geht:
Lehrerinnen und Lehrer sollten davon ausgehen, dass jeder Fall für die Erziehungsberechtigten ein Sonderfall ist. Was für die Lehrerin oder den Lehrer alltäglich und hundertmal erlebt ist, bedeutet für die Erziehungsberechtigten eine einmalige und ungemein wichtige Angelegenheit (z. B. das erste Nicht genügend eines sonst gut lernenden Kindes, ein Disziplinverstoß, den man ihm nie zugetraut hätte usw.).
Erziehungsberechtigte sollten sich auf ein Gespräch gut vorbereiten und sich fragen, was sie wirklich von der Lehrerin oder vom Lehrer wollen. Zuerst sollte nochmals mit dem Kind geklärt werden, was es bedrückt, was es von der Lehrerin oder vom Lehrer erwartet, worin eine Änderung bestehen soll.
Wer genau weiß, was konkret erreicht werden soll, kann das Anliegen sachlich, ruhig und sicher vertreten.
Lehrerinnen und Lehrer erwarten keine Unterwürfigkeit oder bescheidenes Auftreten. Aber sie wollen in ihrem Beruf respektiert werden und schätzen Misserfolge genauso wenig wie z. B. ein Tischler. Der Unterschied ist nur, dass ein Tischler die Ursache leicht feststellen kann, wenn er ein Brett zu kurz abschneidet: Irrtum seinerseits. Wenn aber eine Schülerin oder ein Schüler eine Rechnung nicht versteht, kommen verschiedene Ursachen in Frage: schlechtes Erklären durch die Lehrperson, Müdigkeit des Kindes (vielleicht vom Discobesuch gestern abends), Unaufmerksamkeit, weil ein anderer Grimassen schneidet usw.
Die Aussprache sollte jedenfalls zum Ziel haben, gemeinsam mögliche Ursachen für Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten herauszufinden und Förder- bzw. Unterstützungsmaßnahmen festzulegen.
Beschwerden bei der Direktorin oder dem Direktor sollten erst dann ein Ausweg sein, nachdem alle anderen Mittel (wie das Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer bzw. der Klassenvorständin oder dem Klassenvorstand, eventuell Behandlung im Klassenforum oder in einer Klassenelternberatung) erschöpft sind.
Beratungen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen: In der 1. Stufe jeder Schulart, ausgenommen an Berufsschulen, sind gemeinsame Beratungen zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern durchzuführen. Weitere Klassenelternberatungen sind einzuberufen, wenn die Erziehungsberechtigten von einem Drittel der Schüler/Innen der betreffenden Klasse das wünschen. ...
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3. Schulpartnerschaft
Es ist Aufgabe der Schule, den Erwerb demokratischer Grundqualifikationen (etwa in den Bereichen Kommunikation, Konfliktregelung, Entscheidungsfindung und Mitwirkung im Schulleben) zu fördern.
Dafür definiert das Schulunterrichtsgesetz nicht nur individuelle Rechte und Pflichten der Schulpartner (diese kommen jedem Einzelnen zu), sondern auch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den schulpartnerschaftlichen Gremien (Klassenforum, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss). .....
Mitwirkung und Mitbestimmung
Bei den Rechten der Schulpartner ist zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten zu unterscheiden:
Mitwirkung bedeutet, dass Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler Vorschläge machen können, die endgültige Entscheidung aber - je nach Thema - bei der Lehrerin oder beim Lehrer, bei der Schulleitung oder der Schulbehörde bzw. bei einer Konferenz liegt.
Mitbestimmung hingegen bedeutet Beteiligung an der Entscheidung.
Mitsprache der Schüler/innen
Individuelle Pflichten und Rechte: Die einzelnen Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern.
Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
Die einzelnen Schülerinnen und Schüler haben das Recht, sich nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten im Rahmen der Förderung der Unterrichtsarbeit an der Gestaltung des Unterrichtes und an der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen, gehört zu werden und Vorschläge und Stellungnahmen abzugeben.
Schülermitgestaltung: Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe haben aber auch das Recht auf Mitgestaltung des Schullebens. In ihrem Rahmen dürfen Schülerinnen und Schüler z. B. Veranstaltungen organisieren, die ihrer politischen, staatsbürgerlichen und kulturellen Bildung im Sinne demokratischer Grundsätze dienen, ihr soziales Verhalten entwickeln und festigen und ihren Neigungen entsprechende Betätigungsmöglichkeiten in der Freizeit bieten oder Schülerzeitungen herausgeben.
Diese Tätigkeiten müssen zwar vom Schulgemeinschaftsausschuss mit einfacher Mehrheit bewilligt werden, unterliegen dann aber keinerlei Aufsichtspflicht seitens der Schule.
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Hilfestellungen dazu bieten:
- die Schulpartnerschaftsbetreuerinnen und -betreuer bei den Landesschulräten,
- das Referat Schulpartnerschaft im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Telefon 01/531 20-2542,
- der Österreichische Kultur-Service, 1070 Wien, Stiftgasse 6, Telefon 01/523 57 81. Er steht mit Rat und Tat bei der Organisation von Dialogen zwischen Schülerinnen/Schülern, Lehrerinnen/Lehrern und Kulturschaffenden zur Verfügung.
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